Vorsorgevollmacht
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.
Betreuungsverfügung
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
Patientenverfügung
Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
Vorsorgevollmacht
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.
Betreuungsverfügung
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
Patientenverfügung
Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
Sorgerechtsverfügung
Ist dringend anzuraten um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.
Haustierverfügung
Ist anzuraten um Bevollmächtigten detaillierte Informationen zum geliebten Haustier zu geben, z.B. die Anschrift des Tierarztes oder über bestehende Versicherungsverträge das Tier betreffend. Das ist unabhängig von der Familienkonstellation möglich.
Vorsorgevollmacht
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.
Betreuungsverfügung
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
Patientenverfügung
Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
Vorsorgevollmacht
nein
Betreuungsverfügung
Ist anzuraten. Auch wenn kein Bevollmächtigter benannt werden kann ist das eine Möglichkeit, für den Fall einer gerichtliche angeordneten Betreuung persönliche Vorgaben und Wünsche zu äußern z.B. wie, wo und evtl. durch welchen Betreuer diese Aufgabe erfüllt werden soll.
Patientenverfügung
Ist dringend anzuraten um Betreuern und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
Vorsorgevollmacht
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt nicht nur für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander, sondern natürlich ebenso unter Geschwistern, in Eltern Kind Beziehungen, unter sonstigen Verwandten und auch für nahe Freunde. Für volljährige Kinder in der Familie sind die leiblichen Eltern ebenfalls nicht automatisch vertretungsberechtigt.
Betreuungsverfügung
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
Patientenverfügung
Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
Sorgerechtsverfügung
Ist dringend anzuraten um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.
Unternehmervollmacht
Diese Vollmacht sichert das Unternehmen und die Existenz von Freiberuflern, Selbständigen und Unternehmern ab. Diese Vollmacht ergänzt die private Vorsorgevollmacht und regelt die konkrete Vertretung durch Angehörige oder Berufskollegen im Fall der persönlichen Geschäftsunfähigkeit. Sie ersetzt nicht die private Vorsorgevollmacht. Der Bedarf und Inhalt wird zunächst in einer persönlichen anwaltlichen Beratung ermittelt. Erst nach diesem Gespräch bestimmen Sie die weiteren Schritte.
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und besprechen Ihre persönliche Vorsorge am besten VOR dem Tag X